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ÜBERPRÜFUNG der Notlichtanlagen.

Notlichtanlagen werden nach den derzeit gültigen Normen und Richtlinien überprüft. Für Notlichtanlagen gibt es zahlreiche OIB – Richtlinien und elektrotechnische Sicherheitsvorschriften, die aktuellsten Normen, nach welchen eine Überprüfung stattfindet sind die OVE E 8101, ÖVE/ÖNORM EN 50172 und die OVE Richtlinie R 12.

Bei Notlichtanlagen unterscheidet man zwischen Einzelbatterieleuchten und Gruppenbatterieleuchten. Bei Einzelbatterieleuchten befindet sich der Akkumulator, der die Notstromversorgung übernimmt, in jeder einzelnen Leuchte.

Eine Gruppenbatterieanlage besteht aus einer Notlichtanlage, in der die Akkumulatoren vorhanden sind und Leuchten ohne integrierten Akkumulator.

Die Wartungsintervalle sind abhängig von den jeweiligen Herstellerangaben. Um Fehler im Ernstfall ausschließen zu können empfehlen wir aber mindestens eine jährliche Wartung Ihrer Notlichtanlage. Alle drei Jahre muss eine Lichtmessung durchgeführt werden, um bei einem Lichtleistungsverlust geeignete Maßnahmen setzen zu können.

Das Wartungsintervall für Rauchabzugsanlagen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben lautet zwei Jahre, für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben. Für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen ist außerdem eine Revision durch eine akkreditierte Prüfstelle alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Sie erhalten von uns eine Überprüfung gemäß OVE E 8101, ÖVE/ÖNORM EN 50172 und OVE Richtlinie R 12 im folgende Mindestausmaß:

  • Sichtprüfung der gesamten Notlichtanlage
  • Überprüfung aller Peripheriegeräte
  • Reinigung aller Peripheriegeräte
  • Überprüfung der Netz – und Notstromversorgung
  • Überprüfung der Leitungen
  • Anlagendokumentation bestehend aus:
  1. Prüfbericht
  2. Adaptierung der Grundrisspläne
  3. Datenblätter

Wenn Ihre Notlichtanlage die Überprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein Notlichtanlagenattest.

Haben Sie Fragen zur Notlichtanlagenüberprüfung oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre Notlichtanlage eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre Notlichtanlage das Beste ist!