VOLLES SERVICE für alle Bereiche.

Zum Kundenservice gehören bei uns nicht nur die Erinnerung an Wartungsintervalle, sondern auch die stetige Modernisierung für mehr Sicherheit und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen. Die verlässliche und individuelle Terminabwicklung ist uns dabei ein besonderes Anliegen. Qualität zur richtigen Zeit, ist Kundenzufriedenheit.

Nicht warten, sondern warten LASSEN.

Mit Erfahrung und Sorgfalt führen wir regelmäßig Mess- und Prüfarbeiten an Ihren Elektro- und sicherheitstechnischen Anlagen durch und beugen gezielt unkontrollierten Ausfällen, sowie Bränden, vor. Durch die Einhaltung wichtiger Wartungsintervalle sorgen unsere TechnikerInnen für einwandfreie Funktion Ihrer technischen Anlagen.

Wartungen & Überprüfungen

Elektroanlagen

Jede Elektroanlage muss einer Erstprüfung unterzogen werden, das gesetzlich vorgeschriebene Wartungsintervall erfolgt je nach Zustand der Anlage.
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ENS/ELA

Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) und elektroakustische Anlagen (ELA) werden nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft.
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Videoanlagen

Um Störungen zu verhindern und zur Sicherstellung aller Anlagenfunktionen ist mindestens zwei Mal jährlich eine Wartung der Videoanlage durchzuführen.
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Alarmanlagen

Alarmanlagen werden anhand ihres Einsatzbereiches in sogenannten Risikoklassen klassifiziert.
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Blitzschutzanlagen

Bei Gewerbe – und Industrieanlagen erfolgt die Überprüfung jedes Jahr, bei Einfamilienhäusern und Wohnungen empfehlen wir eine Überprüfung alle 5 Jahre durchzuführen.
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Brandmeldeanlagen

Bei Brandmeldeanlagen sind sowohl Wartungen als auch Revision durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchzuführen.
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Rauch- & Wäremabzugsanlagen

Das Wartungsintervall für Rauchabzugsanlagen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben lautet zwei Jahre, für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben.
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Notlichtanlagen

Bei Notlichtanlagen unterscheidet man zwischen Einzelbatterieleuchten und Gruppenbatterieleuchten. Um Fehler im Ernstfall ausschließen zu können empfehlen wir mindestens eine jährliche Wartung.
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Notstromanlagen

Das Wartungsintervall von Notstromaggregaten ist laut Herstellerangaben durchzuführen. Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung Ihres Aggregats.
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Unser Leistungsumfang

Überprüfung Elektroanlagen

Jede Elektroanlage muss einer Erstprüfung unterzogen werden, das gesetzlich vorgeschriebene Wartungsintervall erfolgt je nach Zustand der Anlage.

Überprüfung ENS/ELA-Anlagen

Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) und elektroakustische Anlagen (ELA) werden nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft.

Überprüfung Blitzschutzanlagen

Bei Gewerbe – und Industrieanlagen erfolgt die Überprüfung jedes Jahr, bei Einfamilienhäusern und Wohnungen empfehlen wir eine Überprüfung alle 5 Jahre durchzuführen.

Überprüfung Alarmanlagen

Alarmanlagen werden anhand ihres Einsatzbereiches in sogenannten Risikoklassen klassifiziert.

Überprüfung Videoanlagen

Um Störungen zu verhindern und zur Sicherstellung aller Anlagenfunktionen ist mindestens zwei Mal jährlich eine Wartung der Videoanlage durchzuführen.

Überprüfung Brandmeldeanlagen

Bei Brandmeldeanlagen sind sowohl Wartungen als auch Revision durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchzuführen.

Überprüfung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Das Wartungsintervall für Rauchabzugsanlagen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben lautet zwei Jahre, für Rauch – und Wärmeabzugsanlagen ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben.

Überprüfung Notlichtanlagen

Bei Notlichtanlagen unterscheidet man zwischen Einzelbatterieleuchten und Gruppenbatterieleuchten. Um Fehler im Ernstfall ausschließen zu können empfehlen wir aber mindestens eine jährliche Wartung.

Überprüfung Notstromaggregate

Das Wartungsintervall von Notstromaggregaten ist laut Herstellerangaben durchzuführen. Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung Ihres Aggregats.