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ÜBERPRÜFUNG der Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen werden nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien überprüft. Die derzeit gültige Richtlinie ist die TRVB 123 S und die ÖNORM F 3070.

Bei Brandmeldeanlagen sind sowohl Wartungen als auch Revision durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchzuführen. Die Revision ist alle zwei Jahre durchzuführen. Wartungen hingegen werden durch die ÖNORM F 3070 jährlich vorgeschrieben.

Sie erhalten von uns eine Überprüfung Ihrer Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 S und ÖNORM F 3070 im folgenden Mindestausmaß:

  • Sichtprüfung der gesamten Brandmeldeanlage
  • Überprüfung ob die Behördenauflagen erfüllt sind
  • Überprüfung ob die relevanten Punkte der TRVB S 123 eingehalten wurden
  • Überprüfung der Peripheriegeräte
  • Überprüfung der Leitungen
  • Überprüfung der Übertragungseinrichtungen
  • Überprüfung der Brandfallsteuerungen
  • Überprüfung der Netz – und Notstromversorgung
  • Überprüfung der Brandschutzpläne gemäß TRVB O 121
  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschriftung der Peripheriegeräte
  • Überprüfung des Kontrollbuchs
  • Reinigung der Peripheriegeräte
  • Anlagendokumentation bestehend aus:
  1. Prüfbericht
  2. Adaptierung der Grundrisspläne
  3. Datenblätter

Wenn Ihre Brandmeldeanlage die Überprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein Brandmeldeanlagenattest

Haben Sie Fragen zur Brandmeldeanlagenüberprüfung, oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre Brandmeldeanlage eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre Brandmeldeanlage das Beste ist!