ÜBERPRÜFUNG der Videoanlagen.
Videoanlagen oder CCTV – Anlagen werden nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft. Die derzeit gültige Richtlinie ist die OVE Richtlinie R 9.
Um Störungen zu verhindern und zur Sicherstellung aller Anlagenfunktionen ist mindestens zwei Mal jährlich eine Wartung der Videoanlage durchzuführen, sofern es mit den Herstellerangaben übereinstimmt. Um die Funktion der CCTV – Überwachungsanlage in vollem Umfang aufrecht zu erhalten, sind außerdem monatlich durch den Betreiber alle Funktionen der Videoanlage zu dokumentieren.
Sie erhalten von uns eine Überprüfung Ihrer Videoanlage gemäß OVE Richtlinie R 9 im folgenden Mindestausmaß:
- Sichtprüfung der gesamten Videoanlage
- Überprüfung auf mechanische Schäden
- Reinigung der Peripheriegeräte
- Überprüfung der Leitungen
- Überprüfung der Anzeigeeinstellungen
- Anlagendokumentation bestehend aus:
- Prüfbericht
- Adaptierung der Grundrisspläne
- Datenblätter
Wenn Ihre CCTV – Überwachungsanlage die Überprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein Videoanlagenattest.
Haben Sie Fragen zur Videoanlagenüberprüfung, oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre Alarmanlage eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre Videoanlage das Beste ist!