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ÜBERPRÜFUNG der Blitzschutzanlagen.

Blitzschutzanlagen werden nach den aktuell gültigen Normen auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft. Die derzeit gültige Norm ist die OVE EN 62305 – 3.

Bei Gewerbe – und Industrieanlagen ist Ihr Wartungsintervall entweder im Bau – oder Betriebsbewilligungsbescheid angegeben oder wurde laut OVE EN 62305 – 3 vom Techniker bei der Errichtung bestimmt. Die Überprüfung hat laut OVE EN 62305 – 3 jedes Jahr zu erfolgen.

Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Wartungsintervall, außer es wird im Baubewilligungsbescheid eine Blitzschutzanlage gefordert. Wir empfehlen jedoch Ihre Blitzschutzanlage gemeinsam mit der Überprüfung ihrer elektrischen Anlage alle 5 Jahre durchzuführen, um eventuelle Korrosionsstellen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu setzen.

Sie erhalten von uns eine Überprüfung nach OVE EN 62305 – 3 im Mindestumfang von:

  • Besichtigung der Blitzschutzanlage
  • Messung der gesamten Blitzschutzanlage
  • Überprüfung und gegebenenfalls Adaptierung der technischen Unterlagen
  • Prüfbericht

Wenn Ihre Blitzschutzanlage die Überprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein Blitzschutzattest.

Haben Sie Fragen zur Blitzschutzanlagenüberprüfung, oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre Blitzschutzanlage eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre Blitzschutzanlage das Beste ist!