ÜBERPRÜFUNG der ENS/ELA-Anlagen.

Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) und elektroakustische Anlagen (ELA) werden nach den aktuell gültigen Normen und Richtlinien auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft.

Der Unterschied dieser zwei Systeme besteht darin, dass elektroakustische Notfallsysteme (ENS) behördlich vorgeschrieben werden müssen. Ist dies der Fall, so ist eine Errichtungsnorm im Bau – bzw. Betriebsbewilligungsbescheid angeführt. Die Normen bzw. Richtlinien sind ÖVE EN 60849 oder die TRVB 158 S. Elektroakustische Notfallsysteme müssen aufgrund ihrer zahlreichen Auflagen jährlich geprüft werden, außer es wird ein anderes Wartungsintervall im Bau – bzw. Betriebsbewilligungsbescheid oder bei der Erstprüfung festgelegt.

Elektroakustische Anlagen (ELA) hingegen sind frei gestaltbar und unterliegen deshalb keinen Regelungen. Wir empfehlen jedoch die elektroakustische Anlage zeitgleich mit der Elektroanlage zu überprüfen, mindestens aber alle 5 Jahre, um Fehlerstellen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu setzen.

Für elektroakustische Notfallsysteme (ENS) erhalten Sie von uns eine Überprüfung nach TRVB 158 S bzw. ÖVE EN 60849 und ÖNORM F 3074.

Für Elektroakustische Anlagen (ELA) erhalten Sie von uns eine Überprüfung im folgenden Mindestausmaß:

  • Sichtprüfung
  • Akustische Überprüfung
  • Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit der Räumungsdurchsage
  • Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit bei Brandalarm
  • Allgemeine Funktionsüberprüfung
  • Schalt – und Grundrisspläne
  • Prüfbericht

Wenn Ihre ELA bzw. Ihr ENS die Überprüfung positiv besteht und einen mangelfreien Zustand aufweist, erhalten Sie von uns ein ELA – bzw. ENS – Attest.

Haben Sie Fragen zur ELA/ENS – Überprüfung, oder Sie sind sich nicht sicher, ob ihre ELA oder ihr ENS eine Überprüfung nötig hat? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, gerne klären wir sie über die derzeit gültigen Rechtsvorschriften auf und beraten Sie, was für ihre ELA bzw. ihr ENS das Beste ist!